Hambrecht - Tonstudio, Digitalisierung von Tonträger
1 Geltungsbereich
(1) Diese Bedingungen gelten für Privatpersonen ebenso für Unternehmern,
Vereine, Bibliotheken, öffentliche Einrichtungen, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von
310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Zahlungsbedingungen
abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir
ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote,
Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Firma Hambrecht. Dazu
gehren auch Dienstleistungen und Beratung.
Besondere und abweichende Wünsche des Bestellers, die wir nicht ausdrücklich
schriftlich anerkennen (E-Mail genügt), sind für uns unverbindlich, auch
wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Für alle mit uns
abgeschlossenen Verträge gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2 Urheberrecht und Bezug unserer Preise
Überspielungen und Restaurierungen können nur als direkter Kundenauftrag
ausgeführt werden.
Die erstellten Medien (CDs, DVDs) dürfen ausschließlich der privaten Nutzung
dienen, es sei denn der Kunde ist selbst der Urheber oder stellt uns bei
Vervielfältigungen frei.
Gemäß dem Urheberrecht ist die Überspielung der Tonmedien generell
unentgeltlich. Unsere Preise beziehen sich deshalb prinzipiell auf die
Nutzung unserer Geräte, sowie die Arbeitszeit zur Tonbearbeitung,
Medienreinigung, Bereinigung von Nebengeräuschen, Tonschnitt am PC,
Covererstellung usw.
Der Besteller hat das geltende Urheberrecht zu beachten. Erkennen wir eine
Urheberrechtsverletzung wird der Auftrag von uns abgelehnt.
3 Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Die in unserer Internet-Preisliste
oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Preise und die
dazu gehörenden Dienstleistungen können sich ändern. Es gelten die Preise am
Tag des Vertragsabschlusses. Als Vertragsabschluss gilt z.B. eine
Bestätigung per Mail, wenn die Sendung innerhalb von 6 Monaten nach unserer
Bestätigung per Mail an uns aufgegeben werden. Werden uns Tonmedien ohne
vorherige Absprache zugesandt, gilt das Datum der Absendung. Der
Vertragsabschluss kommt mindestens am Tage des Eintreffens der Medien bei
uns zustande.
4 Ablehnung eines Auftrages wegen
Urheberrechtverletzung
Wir behalten uns ausdrücklich vor, Aufträge oder Teile des Auftrags, die
bereits in irgendeiner Form zugesagt oder angenommen wurden, wieder
abzulehnen, wenn wir erkennen, dass dieser Auftrag gegen geltendes
Urheberrecht verstößt. Aufträge die gegen geltendes Urheberrecht verstoßen
dürfen wir generell nicht bearbeiten.
Dies läge z.B. vor, wenn wir von einer LP 100 Kopien anfertigen sollen, und
der Kunde nicht Urheber ist.
5. überlassene Unterlagen
Eingescannte Labels unterliegen dem Urheberschutz der jeweiligen Künstler
und Photografen.
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller
überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Ton -, Bild- und
Schrift-Dokumente etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.
Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei
denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche
Zustimmung.
6 Preise und Zahlung
(1) Bei Aufträgen von Privatpersonen unter 5000 Euro werden alle Medien nach
der Bearbeitung gegen Rechnung versandt. Die Zahlung ist innerhalb von 14
Tagen ohne jeden Abzug netto Kasse zu leisten.
Schecks werden nur nach besonderen Vereinbarungen und nur zahlungshalber
angenommen. Bei Aufträgen von Privatpesonen über einem Rechnungswert von
5000.- Euro sind wir berechtigt, eine Vorauszahlung bis zur Hälfte der
voraussichtlichen Kosten zu fordern. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen
berechnet.
(2) Die Zahlung des Preises hat ausschließlich auf unser Konto zu erfolgen.
Der Abzug von Skonto ist unzulässig.
(3) Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene
Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für
Lieferungen, die 12 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen,
vorbehalten.
(4) Bei Kunden, die unser Zahlunsziel nicht einhalten und mindestens eine
Mahnung erhalten haben, sind wir berechtigt nur noch gegen Vorkasse oder
Nachname zu liefern.
(5) In Nicht-EU-Länder, z.B. Schweiz liefern wir nur gegen Vorkasse.
7 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur
Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt,
als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
8 Lieferzeit
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und
ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die
Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft
sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit
entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu
verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende
Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder
einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den
Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(3) Verweigert der Besteller die Annahme einer ihm zugesandten Lieferung, so
sind wir zur nochmaligen übersendung nicht mehr verpflichtet. Wir sind dann
berechtigt, dem Besteller eine Frist von 8 Wochen zur Abholung der Ware bei
uns zu setzen. Der Besteller bleibt zur vollen Zahlung der Dienstleistung
verpflichtet, auch wenn dieser die Annahme der Medien verweigert oder
verhindert, da er mit Zusendung der Ware die Dienstleistung bzw. Ware
ausdrücklich gewünscht hat.
9 Gefahrübergang bei Versendung
Gehen Tonträger beim Rückversand verloren, so senden wir die von uns
erstellten Tonmedien (in aller Regel CDs) kostenfrei erneut zu. Für den
Verlust der Originaltonträger beim Rückversand können wir allerdings nicht
haften. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom
Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
10 Haftung:
Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art, insbesondere solche aus Verzug,
Unmöglichkeit der Leistung, Verschulden bei Vertragsabschluss und aus
unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln unsererseits verursacht wurde.
Soweit unsere Haftung in Frage kommt, kann nur Geldersatz bis zu Höhe des
Zeitwertes verlangt werden.
11 Gewährleistung:
Fr die von uns gelieferte Medien übernehmen wir Gewähr für eine dem
jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit für die Dauer von
24 Monaten. Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere Schäden, die
nicht den Liefergegenstand selbst betreffen, sind soweit rechtlich zulässig
ausgeschlossen. Die Gewährleistung erfolgt durch einen erneuten Versand der
Medien, nachdem wir die defekten Medien zurückerhalten haben. Der Käufer hat
Fehler unverzüglich bei uns anzuzeigen oder aufnehmen zu lassen. Nach
Feststellung eines Fehlers ist uns unverzüglich Gelegenheit zur
Nachbesserung zu geben.
12 Sonstiges
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien
unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle
Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus
der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Dies gilt auch für änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche
Nebenabreden wurden nicht getroffen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder eine
Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Erfllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort ist Kernen (Waiblingen).
Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohn- bzw.
Firmensitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein
Wohn- bzw. Firmensitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der
Klage nicht bekannt ist.